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   OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11   

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https://dejure.org/2017,59889
OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11 (https://dejure.org/2017,59889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2017 - 13 U 192/11 (https://dejure.org/2017,59889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2017 - 13 U 192/11 (https://dejure.org/2017,59889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 317 BGB, § 319 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Unverbindlichkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung in einem Vergleich wegen offenbarer Unbilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverbindlichkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung in einem Vergleich wegen offenbarer Unbilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 317 ; BGB § 319 ; BGB § 133 ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    BGB § 317 ; BGB § 319 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Wirksamkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung in einem Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Schiedsgutachten unverbindlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Schiedsgutachten nicht bindend? (IBR 2019, 292)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12

    Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Dies ist dann der Fall, wenn sich die Unrichtigkeit dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt (BGH NJW 13, 1296 [BGH 17.01.2013 - III ZR 10/12] ).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 11/12

    Offenbar unrichtiges Schiedsgutachten: Schadensersatzanspruch der an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Dass nur ein Vertragspartner der Schiedsgutachterabrede - hier die Kläger - die Gutachterin schriftlich beauftragt haben, ändert nichts an deren Eigenschaft als Schiedsgutachterin (vgl. OLG Hamm in IBR 2006, 364 [OLG Hamm 21.07.2004 - 21 U 20/03] ; BGH, Urt. v. 17.01.2013, Az. III ZR 11/12).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Während die schiedsgutachterlichen Erklärungen und Feststellungen bei einem Schiedsgutachtenvertrag im weiteren Sinne, das heißt einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen der Schiedsgutachterin, bei offenbarer Unbilligkeit unverbindlich sind und eine solche offenbare Unbilligkeit immer dann vorliegt, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90] , BAG NZA 09, 1275 [BAG 19.08.2008 - 3 AZR 383/06] ), genügt es für die Annahme der Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens im engeren Sinne, dessen Prüfungsgegenstand nur seine Richtigkeit sein kann, wenn es offenbar unrichtig ist (BGH 43, 374, 81, 229 st. Rechtspr.).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Während die schiedsgutachterlichen Erklärungen und Feststellungen bei einem Schiedsgutachtenvertrag im weiteren Sinne, das heißt einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen der Schiedsgutachterin, bei offenbarer Unbilligkeit unverbindlich sind und eine solche offenbare Unbilligkeit immer dann vorliegt, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90] , BAG NZA 09, 1275 [BAG 19.08.2008 - 3 AZR 383/06] ), genügt es für die Annahme der Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens im engeren Sinne, dessen Prüfungsgegenstand nur seine Richtigkeit sein kann, wenn es offenbar unrichtig ist (BGH 43, 374, 81, 229 st. Rechtspr.).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Während die schiedsgutachterlichen Erklärungen und Feststellungen bei einem Schiedsgutachtenvertrag im weiteren Sinne, das heißt einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen der Schiedsgutachterin, bei offenbarer Unbilligkeit unverbindlich sind und eine solche offenbare Unbilligkeit immer dann vorliegt, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90] , BAG NZA 09, 1275 [BAG 19.08.2008 - 3 AZR 383/06] ), genügt es für die Annahme der Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens im engeren Sinne, dessen Prüfungsgegenstand nur seine Richtigkeit sein kann, wenn es offenbar unrichtig ist (BGH 43, 374, 81, 229 st. Rechtspr.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Die grundsätzlich durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB auf der Grundlage des mutmaßlichen Parteiwillens zu beantwortende Frage, ob der Gutachtenerstattung der Sachverständigen A ein Schiedsgutachtenvertrag der Parteien im weiteren Sinne (§ 317 Abs. 1 BGB), das heißt eine gewollte Leistungsbestimmung der Dritten (Schiedsgutachterin) nach deren Ermessen einschließlich einer rechtsgeschäftlichen Abnahmeerklärung zugrunde lag, oder die Schiedsgutachterin nur die technischen Fragen klären sollte (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, BauR 2010, 919 sowie Palandt, a. a. O., § 317, Rz. 6, § 319, Rz. 4), kann ist zwischen den Parteien streitig.
  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZR 38/73

    Mietzinsanpassungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Insoweit hat die Sachverständige vorliegend einseitig auf die Interessen der - sie beauftragenden - Kläger abgestellt und die berechtigten Belange der Beklagten in grob unbilliger Weise außer Acht gelassen (vgl. BGH 62, 314).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03

    Abgrenzung zwischen Schieds- und Parteigutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11
    Dass nur ein Vertragspartner der Schiedsgutachterabrede - hier die Kläger - die Gutachterin schriftlich beauftragt haben, ändert nichts an deren Eigenschaft als Schiedsgutachterin (vgl. OLG Hamm in IBR 2006, 364 [OLG Hamm 21.07.2004 - 21 U 20/03] ; BGH, Urt. v. 17.01.2013, Az. III ZR 11/12).
  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

    Die so getroffenen Feststellungen wären unverbindlich, wenn sie offenbar unrichtig wären (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.04.2017 - 13 U 192/11, BeckRS 2017, 147618 Rn. 41).
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